Allgemeine Reisebedingungen

Der Kunde bucht über den Fahrradverleih Kuhn die verschiedenen und gewünschten Mietfahrräder. Mit der Anmeldung bei dem Touristikbüro erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Der Fahrradverleih hat keine festen Öffnungszeiten. Für kurzfristige Buchungen von Mietfahrrädern ist eine telefonische Anmeldung erforderlich.

1. Vertragsabschluss

Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Kunde dem Fahrradverleih den Vertragsabschluss an. Mit der schriftlichen Bestätigung über die Reservierung durch den Fahrradverleih kommt der Vertrag zustande.

2. Zahlung

Mit Erhalt der Buchungsbestätigung (Vertragsabschluss) ist innerhalb von 8 Tagen eine Zahlung des Gesamtpreises auf das auf der Rechnung ersichtliche Konto des Fahrradverleihes zu leisten.

3. Leistungen

Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung des Fahrradverleihes (Prospekt/Katalog, Internet) sowie der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, besondere Vereinbarungen und Zusatzwünsche müssen schriftlich fixiert und vom Kunden unterschrieben werden. Sie sind in Reiseanmeldung und –bestätigung aufzunehmen.

4. Rücktritt

Vor Antritt der Fahrradtour mit den Mietfahrrädern kann der Kunde jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Fahrradverleih. Im Falle eines Rücktritts werden, als Ausgleich für entstandene Tätigkeiten, Bereitstellung und Reservierung von Fahrrädern, Umbuchungen und Auslagen, Rücktrittsgebühren erhoben, die sich wie folgt berechnen:
- bis 30 Tage vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises,
- ab 29. bis 10. Tag vor Reiseantritt: 30 % des Reisepreises,
- ab 09. bis 04. Tag vor Reiseantritt: 60 % des Reisepreises,
- ab 03. bis 00. Tag vor Reiseantritt: 0 % des Reisepreises.

5. Änderungen

Abänderungen und Abweichungen von den vertraglichen Vereinbarungen sind nur zulässig, wenn sie nach Vertragsschluss erforderlich werden, nicht gegen Treu und Glauben durch den Fahrradverleih und veranlasst sind. Verlangt der Kunde nach Vertragsabschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Vermittler ein Bearbeitungsentgelt von 10,00 Euro verlangen, wenn die Änderung bis 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt. Bei späteren Umbuchungen wird der pauschalierte Betrag, der auch bei Rücktritten (siehe Ziffer 4) gilt, in Ansatz gebracht.

6. Gewährleistung/Haftung

Der Fahrradverleih schuldet die ordnungsgemäße Erfüllung und Bereitstellung der Mietfahrräder. der ihm obliegenden Aufgaben sowie die gewissenhafte Beratung, Information des Kunden Die Haftung des Reisevermittlers für Schäden des Kunden ist auf den 3fachen Wert/Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

7. Gerichtsstand

Der Reisende kann den Vermittler am Sitz des Touristikbüros verklagen.

8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Vermittlungsvertrages im Übrigen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahekommt.