Allgemeine Reisebedingungen
Der Kunde bucht über das Touristikbüro als Vermittler die im Prospekt ausgeschriebenen Reisedienstleistungen. Mit der Anmeldung bei dem Touristikbüro erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
1. Vertragsabschluss
Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Kunde dem Touristikbüro den Vertragsabschluß an. Mit der schriftlichen Bestätigung über die Reservierung der im Prospekt beschriebenen Leistung durch das Touristikbüro kommt der Vertrag zustande. Das Touristikbüro tritt hierbei als Vermittler für die einzelnen Leistungsträger auf, deren Leistungen in eigener Verantwortung erbracht werden.
2. Zahlung
Mit Erhalt der Reisebestätigung (Vertragsabschluß) ist innerhalb von 8 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises pro Person zu leisten. Die Restzahlung (90 % des Reisepreises pro Person) ist spätestens 14 Tage vor Reisebeginn durch Überweisung auf das Konto des Touristikbüros, wie sie die Reisebestätigung nennt, zu leisten. Kurzfristige Reservierungen verpflichten zur sofortigen Zahlung des vollständigen Reisepreises.
Das Touristikbüro führt das Inkasso namens und im Auftrag der jeweiligen Leistungsträger durch.
3. Leistungen
Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters (Prospekt/Katalog) sowie den Reiseunterlagen (Bestätigung). Nebenabreden, besondere Vereinbarungen und Zusatzwünsche müssen schriftlich fixiert und vom Kunden unterschrieben werden. Sie sind in Reiseanmeldung und –bestätigung aufzunehmen. Der Vermittler informiert den Reisenden über erhebliche Umstände, die die vermittelte Leistung oder den Reiseveranstalter betreffen, soweit dem Vermittler dies zumutbar und möglich ist. Nachrichten des Reiseveranstalters oder seiner Leistungsträger leitet der Vermittler unverzüglich an den Reisenden auf dem schnellstmöglichen Weg weiter, der dem Reisevermittler zur Verfügung steht.
4. Rücktritt
Vor Antritt der Reise kann der Kunde jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Vermittler. Im Falle eines Rücktritts werden, als Ausgleich für entstandene Tätigkeiten, Umbuchungen und Auslagen, Rücktrittsgebühren erhoben, die sich wie folgt berechnen:
- bis 30 Tage vor Reiseantritt: 10 % des Reisepreises,
- ab 29. bis 10. Tag vor Reiseantritt: 30 % des Reisepreises,
- ab 09. bis 04. Tag vor Reiseantritt: 60 % des Reisepreises,
- ab 03. bis 00. Tag vor Reiseantritt: 0 % des Reisepreises.
Das Touristikbüro erhebt die Rücktrittspauschalen namens und im Auftrag der jeweiligen Leistungsträger. Bis zum Reisebeginn hat der Reisende das Recht, zu verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der ursprünglich Reisende und der Ersatzreisende als Gesamtschuldner.
5. Änderungen
Abänderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von den vertraglichen Vereinbarungen sind nur zulässig, wenn sie nach Vertragsschluss erforderlich werden, nicht gegen Treu und Glauben durch den Veranstalter und/oder Vermittler veranlasst sind und im Übrigen nicht den Gesamtzuschnitt der Reise beeinträchtigen. Insbesondere ist der Vermittler berechtigt, die Streckenführung von Fahrten, Unterkünften und Transportmitteln zu ändern, soweit ein wichtiger Grund dies rechtfertigt. Bei der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Preiserhöhung von mehr als 5 % kann der Reisende abweichend von Ziffer 4 gebührenfrei vom Reisevertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise verlangen, falls der jeweilige Veranstalter in der Lage ist eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden anzubieten. Diese Rechte sind unverzüglich nach der Erklärung über die geänderten Umstände schriftlich geltend zu machen. Verlangt der Kunde nach Vertragsabschluß Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Vermittler ein Bearbeitungsentgelt von 10,00 Euro verlangen, wenn die Änderung bis 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt. Bei späteren Umbuchungen wird der pauschalierte Betrag, der auch bei Rücktritten (siehe Ziffer 4) gilt, in Ansatz gebracht.
6. Gewährleistung/Haftung
Der Reisevermittler schuldet die ordnungsgemäße Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben sowie die gewissenhafte Beratung, Information des Reisenden und ordnungsgemäße Auswahl der vermittelten Leistungen. Werden Vermittlungsfehler nachgewiesen, so kann der Reisende den Reisepreis herabsetzen oder den Vermittlungsbetrag rückgängig machen, sofern er dem Vermittler zuvor eine angemessene Frist für die Erledigung der Geschäftsbesorgung bzw. die Beseitigung von Vermittlungsfehlern gesetzt hat. Die Fristsetzung entfällt, wenn der Vermittler die weitere Tätigkeit ablehnt, die Beseitigung der Vermittlungsfehler nicht möglich ist oder der Reisende an die Geltendmachung seiner Rechte ein besonderes Interesse hat. Die Haftung des Reisevermittlers für Schäden des Reisenden ist auf den 3fachen Wert/Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Das Touristikbüro haftet nicht für Handlungen, Unterlassungen des Veranstalters sowie der einzelnen Leistungsträger.
7. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Vermittler am Sitz des Touristikbüros verklagen.
8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Vermittlungsvertrages im Übrigen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahekommt.